Dienstag, 8. Juni 2010

Liebe ist (wieder) für alle da


November vergangenen Jahres wurde (fast schon als letzte Amtshandlung) im Auftrage der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen ein Indizierungsantrag für das Rammstein-Album Liebe ist für alle da veranschlagt, der letztlich auch bewilligt wurde, so dass der Song Ich tu dir weh für den offenen Verkauf von der Veröffentlichung gestrichen werden musste. Die komplette Version des Albums gab es somit nur noch unter der Ladentheke zu erwerben.

Wie Schnittberichte.com gestern meldete, verordnete das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil am 31.05. 2010 eine aufschiebene Wirkung, wodurch die Indizierung vorerst aufgehoben wurde. Gegen die Entscheidung der BPjM, das Album in seiner ursprünglichen Form zu indizieren, wird nun geklagt, und bis dieser Rechtsfall gerichtlich geklärt wurde, wird das Album wieder für jeden zugänglich im Verkauf stehen. Wenn die Klage jedoch scheitert, wird Liebe ist für alle da wieder zurück auf den Index gesetzt.

Albumlose Personen ohne Verbindungen zu Verkäufern von indizierter Musik sollten in den nächsten Tagen also die Augen offen halten, ob die Händler ihres Vertrauens wieder die richtige Fassung in die Regale stellen.

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8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Schade, ich hätte gehofft dieses Schundalbum ein für alle Male aus dne Augen zu haben. Ich hoffe, dass den Hänlern das Risiko zu groß ist und sie es NICHT wieder in den Laden nehmen.

Unknown hat gesagt…

Hatte mich schon gewundert, warum die "Ich tu dir weh" bei Rock am Ring spielen und übertragen durften! Aber mit der TV-Übertragung habense sich mal wieder angestellt, typisch Rammstein!

Sir Donnerbold hat gesagt…

Wenn meine Erinnerung nicht trügt, sangen sie im Refrain allerdings "Ich tu MIR weh". Beim "Stacheldraht im Harnkanal" wiederum hatte MTV Empfangsprobleme (?). Keine Ahnung, was da gesungen wurde (oder ob man schnell auf "Stop" drückte, beim Sender).

Jedenfalls wurden so die ärgsten Probleme der BPjM mit dem Lied umgangen. So wäre es eigentlich auch ohne die Aufhebung der Indizierung rechtlich akzeptabel gewesen.

Paul Andexel hat gesagt…

Nein, sie sangen "Ich tu dir weh". Und auch beim "Stacheldraht" war alles "Gut". Soweit man bei der RaR Übertragung von "Gut" sprechen kann.

Unknown hat gesagt…

Da kann man sich nur an den Kopf kratzen, "dir" wäre "Jugendgefährdend", aber "mir" nicht?!!

Sir Donnerbold hat gesagt…

Darüber könnte man sicher eine hübsche philosophische Diskussion abhalten - aber rein rechtlich geht's einfach nur darum, dass "Ich tu dir weh" schon indiziert wurde, der andere Text dagagen nicht. Mit simplen Textveränderungen umgehen Bands auf Konzerten schon seit Jahren Indizierungen beliebter Lieder.

Aber in dem Fall war's dann wohl doch nicht so, wenn Paul sich besser erinnern sollte als ich.

Unknown hat gesagt…

Ein Wörtchen soll reichen und das ganze Verfahren war fürn *rsch? Na, ich weiß nicht. Letztes Jahr in Köln hattense schon einen stark veränderten Text ("Kölner Karneval"), dann sollense es nur Instrumental gespielt haben, dann durftense nicht mal das... Dazu noch die Story mit dem Dortmunder (?) Ordnungsamt...

Sir Donnerbold hat gesagt…

Das war zumindest mein Wissensstand. Ist aber auch egal, jetzt da Vernunft eingekehrt und der Song vom Indey runter ist.

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